Sinn und Unsinn von E-Mail- und Link-Disclaimern

Wieder eine Mail erhalten mit dem zweifelhaften Text

Diese E-Mail und alle angehängten Dateien enthalten streng vertrauliche Informationen und sind lediglich für den/die in der Adressleiste genannte(n) Person(en) bestimmt. Sollte diese E-Mail bzw. deren Anhänge an Dritte und/oder nicht in der Adressleiste genannte Personen gelangen,  […]

Ich hab’ diesem Disclaimern ja noch nie wirklich vertraut. Ein Artikel bei heise (Disclaimer: Unnötiger Ballast für E-Mails) bestätigt die Vermutung, dass diese Disclaimer bei uns in Deutschland nicht wirksam sind. – Ebenso wie diese widersinnigen Distanzierungen von Links:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links […]

Auch hier gibt es eigentlich diverse Seiten, die erklären, dass das Urteil vom LG Hamburg eben genau das nicht tut, was die Links versprechen: und zwar den Seitenbetreiber schützen. Mehr Informationen gibt es unter anderem auf diesen Seiten: